Es wird viel diskutiert. Hier lasse ich mal jemand zu Wort kommen – als Link – den ch schon lange kenne und deswegen auch schätze.
Was ist neu?
Die am 01.04.2017 in Kraft getretenen Änderungen zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) sowie die Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsvertrag (§ 611 a BGB) sorgen nach wie vor für große Verunsicherung.
Autor: Dr. Benno Grunewald