Bayern versucht mal wieder einen eigenen Weg zu gehen – liegt das nicht im Geltungsbereich der EU oder kann es das weil es ein Freistaat ist?
„Der Ministerrat beschließt nachfolgenden Bayerischen Weg zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des Datenschutzrechts, die die Ziele der Datenschutz-Grundverordnung sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt und damit auch ihre Akzeptanz in der Bevölkerung fördert: Kein Amateursportverein, keine Musikkapelle oder sonstige vor allem durch ehrenamtliches Engagement getragene Vereine müssen einen Datenschutzbeauftragten bestellen.“ usw.
https://www.verkuendung-bayern.de/allmbl/jahrgang:2018/heftnummer:9/seite:451/doc:2